Unsere Mitarbeitendenvertretung.

Die Mitarbeitendenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden der stadt.mission.mensch. Sie besteht derzeit aus 8 gewählten Vertretern und Vertreterinnen und vertritt ca. 300 Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen.  

 


Thomas Sieck

 

Thomas Sieck 

Vorsitzender
Tel. 0152 24427009
thomas.sieck-mav@stadtmission-mensch.de


Eno Bindgen

1. Vertreter
Tel. 0431 . 26044 - 650
Mobil 01525 . 9438357
eno.bindgen-mav@stadtmission-mensch.de


Frank Schöning

2. Vertreter
Tel. 0431 . 26044 - 630
frank.schoening-mav@stadtmission-mensch.de


Markus Nowak

Tel. 0431 . 26044 - 462
Mobil  0176 . 49807878
markus.nowak-mav@stadtmission-mensch.de


Frank Launert

Tel. 0431 . 9902866
frank.launert-mav@stadtmission-mensch.de


Jan Michels

Tel. 0151 . 57117759
jan.michels-mav@stadtmission-mensch.de


Jamal Baaddy 

Tel. 0431 . 26044 - 650
jamal.baaddy-mav@stadtmission-mensch.de


Nicole Ruhm

Tel. 0431 . 26044 - 652
nicole.ruhm-mav@stadtmission-mensch.de


Helge Möller

Tel. 0431 . 26044 - 460
helge.moeller-mav@stadtmission-mensch.de


Schwerbehindertenvertretung (Gleichstellung) 

Bernd Bartelsen

 

Bernd Bartelsen

Tel. 0152 . 34645125
bernd.bartelsen-sbv@stadtmission-mensch.de

 

Aufgaben der MAV.

Die Aufgaben der Mitarbeitendenvertretung (MAV) werden im § 35 des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes (MVG) beschrieben, daher sei dieser hier zitiert:

§ 35 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitendenvertretung

(1) Die Mitarbeitendenvertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
(2) Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, persönliche Anliegen der
Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitendenvertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.
(3) Die Mitarbeitendenvertretung soll insbesondere
a) Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
b) dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
c) Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
d) die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs- und schutzbedürftiger, insbesondere
behinderter oder älterer Personen in die Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen
und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
e) für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle
eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung
mitwirken,
f) die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
g) Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes
fördern. 


Die wichtigsten Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Interessenvertretung der Schwerbehinderten
Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist auch für Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten zuständig und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
In allen Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten oder einzelne Schwerbehinderte betreffen, hat die SBV im Gespräch mit dem Arbeitgeber auf die Berücksichtigung der Interessen der Schwerbehinderten hinzuwirken. Viele Veränderungen im Betrieb können erhebliche Auswirkungen auf Schwerbehinderte haben. Will der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten einen Aufhebungsvertrag unterbreiten, so hat er zunächst die SBV davon zu unterrichten. Die MAV hat kein solches Unterrichtungsrecht.

Schwerbehindertenvertreter und Mitarbeitendenvertretung (MAV)
Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, sich um die besonderen Belange der Schwerbehinderten im Betrieb zu kümmern. Dieselbe Aufgabe hat auch die MAV. Zur Durchführung besitzt die Schwerbehindertenvertretung eigene Rechte, die es ihr ermöglicht, auch in der MAV auf die Durchführung dieser Aufgabe hinzuwirken. Daneben gehört es zu ihrer Aufgabe, auch einzelne Mitarbeiter im Hinblick auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beraten.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen der MAV, ihrer Ausschüsse sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilnehmen. Sie hat dabei Rede- und Antragsrecht und achtet insoweit auf die Berücksichtigung der Interessen Schwerbehinderter. Entsprechend nimmt sie an den Monatsgesprächen der MAV  mit dem Arbeitgeber teil.

Unterstützung einzelner Mitarbeiter
Die SBV unterstützt die einzelnen Beschäftigten auch bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt und bei Anträgen auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Insoweit ist der Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung weiter gefasst als der der MAV, dem eine derartige Hilfe für einzelne Mitarbeiter verwehrt ist.
Schwerbehinderte können die SBV zur Einsicht in ihre Personalakte hinzuziehen.

Kündigungsschutz der Schwerbehinderten
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. In diesem Rahmen holt das Integrationsamt eine Stellungnahme auch der Schwerbehindertenvertretung ein. Die SBV kann die Situation des Schwerbehinderten im Betrieb und die Möglichkeiten seiner Weiterbeschäftigung schildern. Ihrer Stellungnahme kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, denn sie kennt sowohl den Betrieb als auch den Schwerbehinderten und seine Vorgeschichte.

Versammlung der schwerbehinderten Menschen
Mindestens einmal im Jahr kann die Schwerbehindertenvertretung eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb durchführen. Auf den jährlich stattfindenden  MAV-Versammlungen hat sie Rederecht.

Einstellung schwerbehinderter Menschen
Die SBV soll auch darauf achten, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt, indem er auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigt und seiner Prüfungspflicht nachkommt, ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können. Über Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamts von arbeitslosen Schwerbehinderten und vorliegenden Bewerbungen von Schwerbehinderten hat der Arbeitgeber die SBV unverzüglich zu unterrichten. Der Schwerbehindertenvertretung wird am Einstellungsverfahren beteiligt und hat das Recht, die Bewerbungsunterlagen einzusehen und an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, soweit der Schwerbehinderte nicht widerspricht.

Kontakt

Walkerdamm 17, Raum 420
24103 Kiel
Tel. 0431 . 26044 - 780
mav-smm (at) stadtmission-mensch.de