Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das "Verbraucher-Streit-Beilegungs-Gesetz".
In dem Gesetz geht es unter anderem darum, dass Streitende nicht gleich vor Gericht gehen müssen. Sie können sich an bestimmte Menschen wenden, um mit ihnen über ihren Streit zu sprechen und vielleicht eine Lösung zu finden. Diese Menschen arbeiten nicht am Gericht, sondern bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, die am 1. April 2016 ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Stelle heißt "Zentrum für Schlichtung e.V." und ist in Kehl, Baden-Württemberg, www.verbraucher-schlichter.de.

Diese Möglichkeit gibt es auch für einen Konflikt, der sich aus Verträgen ergibt, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen. Für die Einrichtungen ist die Teilnahme freiwillig. Sie muss aber darüber informieren, ob sie an dem Verfahren teilnimmt oder nicht.

Die stadt.mission.mensch GmbH hat sich entschieden, nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Warum? Es gibt keine Schlichtungsstelle speziell für die Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe. Die auf Bundesebene eingerichtete allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl ist hierfür nicht zuständig.

Wenn sich ein Streit aus den Verträgen ergibt, versuchen wir selbstverständlich immer zuerst im Gespräch zu klären, wie wir Unzufriedenheiten beseitigen und die Situation so verändern können, dass beide Seiten damit einverstanden sind.